Holger Honings bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.
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Die jüngsten Äußerungen des FDP-Generalsekretärs Bijan Djir-Sarai zur Reform des Streikrechts werfen ernsthafte Fragen auf. Als Gewerkschafter möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um die Bedeutung des Streikrechts zu betonen und die vorgeschlagenen Reformen kritisch zu hinterfragen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass das Streikrecht ein in der Verfassungverankertes Grundrecht ist. Es ist ein wesentliches Instrument der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. Eine Einschränkung dieses Rechts wäre eine Beschneidung der Tarifautonomie, die wir als Gewerkschaften nicht akzeptieren können und werden.
Djir-Sarai spricht von der Notwendigkeit, die Verhältnismäßigkeit zu wahren und eine“maßlose Streikgier” zu unterbinden. Diese Aussagen sind problematisch. Sie implizieren, dass Streiks aus Gier und nicht aus legitimen Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und gerechter Bezahlung entstehen. Dies ist eine verzerrte Darstellung der Realität. Streiks sind kein Zeichen von Gier, sondern ein Ausdruck des Kampfes für Gerechtigkeit und Fairness am Arbeitsplatz.
Die Kritik an der GDL und ihrem Vorsitzenden Claus Weselsky ist ebenfalls bedenklich. Es ist nicht fair, die GDL und ihren Vorsitzenden als Geiselnehmer zu bezeichnen. Streiks sind ein legitimes Mittel in Tarifverhandlungen. Sie sind oft die letzte Option für Gewerkschaften, um auf die Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufmerksam zu machen.
Die von Djir-Sarai vorgeschlagenen Reformen, wie verpflichtende Schlichtungen, klare Streikfristen und die Möglichkeit, Verhandlungsführer auszutauschen, könnten das Streikrecht erheblich einschränken. Diese Vorschläge scheinen darauf abzuzielen, die Macht der Gewerkschaften zu schwächen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschneiden.
Es ist wichtig, dass wir das Streikrecht als das sehen, was es ist: ein grundlegendes Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Anstatt das Streikrecht einzuschränken, sollten wir uns darauf konzentrieren, faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne für alle zu gewährleisten. Wir als Gewerkschaften werden keinen Millimeter nachgeben, wenn es um die Verteidigung unserer Rechte geht. Denn ohne Streikrecht gibt es keine echte Tarifautonomie. Und ohne Tarifautonomie gibt es keine soziale Gerechtigkeit.