Wenn Polizei und Rettungskräfte die Sirene am Fahrzeug einschalten, eilt es. Andere Verkehrsteilnehmer müssen Platz machen. Doch was ist, wenn ihr lautstarkes Auto das Martinshorn überhörbar macht?
Autofahrer müssen immer ihrer Pflicht nachkommen, für Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Martinshorn Platz machen. Ein zu lautes eigenes Auto kann dabei nicht als Ausrede gelten. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 11/20).