Wiedereingliederung ist Reha-Maßnahme
Die Krankenkasse muss Fahrtkosten erstatten, die anfallen, wenn ein Arbeitnehmer für eine stufenweise Wiedereingliederungsmaßnahme zum Arbeitsort fährt, aber parallel Krankengeld erhält. Das hat das SG Dresden entschieden.
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Wiedereingliederung ist Reha-Maßnahme