Vermieter darf Homeoffice nicht grundsätzlich untersagen
Die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers in der eigenen Wohnung kann ein Vermieter grundsätzlich nicht verbieten. Darunter fallen auch die coronabedingten Homeoffice-Regelungen vieler Arbeitgeber. Grenzen gibt es jedoch dann, wenn Publikumsverkehr hinzukommt oder Mitbewohner durch die Tätigkeit gestört werden.
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Vermieter darf Homeoffice nicht grundsätzlich untersagen