Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen
Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Beschäftigte und Besucher anordnen. Ein ärztliches Attest muss nachvollziehbare Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht angeben - so das Arbeitsgericht Siegburg.
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Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen