Ein Datenschutzbeauftragter lässt sich nicht einfach abberufen
Ein Datenschutzbeauftragter genießt Schutz vor Abberufung. Das Einhalten des Datenschutzrechts insgesamt ist Sache des Arbeitgebers. Der Datenschutzbeauftragte ist nur Kontrollorgan. Nur bei Vorliegen triftiger Gründe kann der Arbeitgeber ihn daher…
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Ein Datenschutzbeauftragter lässt sich nicht einfach abberufen