Schadenersatzanspruch gehört vor das Arbeitsgericht
Macht ein kirchlicher Angestellter gegen seinen Arbeitgeber Schadenersatzansprüche wegen Datenschutzverstößen geltend, so muss er vor das Arbeitsgericht, nicht vor das kirchliche Datenschutzgericht. Nur das Arbeitsgericht kann Geldansprüche vollstrecken - so nun das LAG Nürnberg.