Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an Ausübung seines Amtes rechtlich verhindert
BVerwG zu den Voraussetzungen für ungehinderte Amtsausübung des Personaltatsamts nach außerordentlicher Kündigung
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Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an Ausübung seines Amtes rechtlich verhindert