Abmahnungsgründe müssen konkret sein
Eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung ist aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu streichen. Das ist ständige Rechtsprechung des BAG. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat nun noch einige Fragen der Beweislast konkretisiert.
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Abmahnungsgründe müssen konkret sein