Angaben aus den Vorjahren können nicht übernommen werden
Doch 2020 haben viele Beschäftigte im Homeoffice verbracht. Das heißt: Sie können nicht einfach die Angaben aus den Vorjahren übernehmen, erklärt die Stiftung Warentest in dem Spezial-Heft „Steuern 2021“. Sie müssen jetzt müssen neu rechnen, an wie vielen Tagen sie in die Firma gefahren sind.
Grenze von 1000 Euro wohl nicht überschritten
Das bedeutet in vielen Fällen vermutlich auch: Die Grenze von 1000 Euro wird mit den Fahrtkosten nicht überschritten. Umso wichtiger ist es, wirklich alle beruflichen Fahrten einzubeziehen, also etwa auch Fahrten zu Kunden oder eine andere Filiale.
Quelle: dpa