Verbotene Nutzung eines elektronischen Geräts während des Autofahrens wegen Bedienung eines Scanners durch Paketauslieferer
Bedient ein Paketauslieferer während des Fahrens seinen Scanner, so liegt eine verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts gemäß § 23 Abs. 1a StVO vor. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.