Wearable und App: Was kommt auf uns zu?
In Betrieben wächst das Angebot, digital gestützte Verhaltensprävention mit Wearables und Apps umzusetzen. Das berührt oder verletzt Persönlichkeits- und Datenschutzrechte im Arbeitsverhältnis
In Betrieben wächst das Angebot, digital gestützte Verhaltensprävention mit Wearables und Apps umzusetzen. Das berührt oder verletzt Persönlichkeits- und Datenschutzrechte im Arbeitsverhältnis
Macht ein kirchlicher Angestellter gegen seinen Arbeitgeber Schadenersatzansprüche wegen Datenschutzverstößen geltend, so muss er vor das Arbeitsgericht, nicht vor das kirchliche Datenschutzgericht. Nur das Arbeitsgericht kann Geldansprüche vollstrecken - so nun das LAG Nürnberg.
Seit heute ist eine staatliche Corona-Tracing-App verfügbar. Auch Betriebsräte sind nun mit Fragen konfrontiert »Ob und unter welchen Voraussetzungen darf ihr Einsatz im betrieblichen Kontext erfolgen?« und »Wie können wir sinnvoll den Einsatz der App zur Infektionsvermeidung regeln?«.
Ein Datenschutzbeauftragter genießt Schutz vor Abberufung. Das Einhalten des Datenschutzrechts insgesamt ist Sache des Arbeitgebers. Der Datenschutzbeauftragte ist nur Kontrollorgan. Nur bei Vorliegen triftiger Gründe kann der Arbeitgeber ihn daher…