Home-Office: Pendler müssen Fahrtkosten neu berechnen
Die Corona-Pandemie hat viele Beschäftigte ins Homeoffice verbannt. Damit fällt der Arbeitsweg oft weg. Das bedeutet aber auch: Die Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.
Die Corona-Pandemie hat viele Beschäftigte ins Homeoffice verbannt. Damit fällt der Arbeitsweg oft weg. Das bedeutet aber auch: Die Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.
Mediziner, die in der Corona-Krise aushelfen, können die Regelung zum sogenannten Übungsleiterfreibetrag nutzen. Der Betrag, den sie einnehmen dürfen, ist für dieses Jahr erhöht worden.
Die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers in der eigenen Wohnung kann ein Vermieter grundsätzlich nicht verbieten. Darunter fallen auch die coronabedingten Homeoffice-Regelungen vieler Arbeitgeber. Grenzen gibt es jedoch dann, wenn Publikumsverkehr hinzukommt oder Mitbewohner durch die Tätigkeit gestört werden.
Die Bundesregierung hat den derzeitigen Lockdown vorerst bis 14. Februar verlängert. Unternehmen sind zumindest bis zum 15. März verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, soweit die Tätigkeit es zulässt. Das bestimmt die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Bundesarbeitsminister Heil (SPD) am 20.1.2021 erlassen hat.