Ausschluss einer Auszubildenden ohne Mund-Nasen-Bedeckung vom Präsenzunterricht ist rechtmäßig
Das Oberlandesgericht Dresden hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass der Ausschluss einer Auszubildenden, die keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, vom Präsenzunterricht nicht zu bestanden ist.