Arbeitszeit – für die Corona-Krise gelten Ausnahmen bei Höchstarbeits- und Ruhezeit Beitrags-Autor:Holger Honings Beitrag veröffentlicht:15. Mai 2020 Beitrags-Kategorie:Arbeitszeit Für bestimmte medizinische Branchen gelten Ausnahmen von den regulären Arbeits- und Ruhezeiten. Wie diese aussehen, wie lange die Ausnahmen gelten und was zu beachten ist, um den Arbeitsschutz für die Beschäftigten zu retten, erfahren Sie hier. Schlagwörter: Ausnahmen, Corona, Höchstarbeitszeit, Krise, Ruhezeit Weitere Artikel ansehen Vorheriger BeitragWenn das Zuhause kein sicherer Ort istNächster BeitragCorona-Tracing-App und Mitbestimmung Das könnte dir auch gefallen Überstunden auszahlen oder abfeiern? 25. Mai 2020 Arbeitsbereitschaft darf geringer vergütet werden 11. November 2020 Pandemiebedingte Einführung von 12-Stunden-Schichten in Universitätsklinik unterliegt Mitbestimmungsrecht des Personalrats 14. Januar 2021
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